Preis der deutschen Schallplattenkritik e.V.Durchführungsbestimmungen 2010Der Preis der deutschen Schallplattenkritik wurde in der jetzigen Form 1980 von einer Gruppe von Schallplattenkritikern gegründet, die sich im Dezember 1988 zu einem unabhängigen eingetragenen Verein zusammenschlossen; er knüpft an die Tradition des gleichnamigen ersten deutschen Schallplattenpreises an, der im Jahre 1963 von dem Bielefelder Verleger Richard Kaselowsky gestiftet wurde. Aufgabe des Preises ist es, die Öffentlichkeit auf herausragende Aufnahmen des Tonträger- und Bildtonträgerangebots aufmerksam zu machen. Die Preisfindung obliegt einer Jury in deutscher Sprache publizierender Fachleute der Schallplattenkritik; sie wird direkt oder indirekt vorgenommen, nämlich durch die Jury oder ihren Jahresausschuss. Die Modalitäten der Preisfindung sind in den nachfolgenden Durchführungsbestimmungen festgelegt. 1. JuryDie Voraussetzungen für die Mitwirkung in der Jury des Preises der deutschen Schallplattenkritik sind in der Satzung festgelegt. Juror für einen bestimmten Bereich kann nur sein, wer über die Veröffentlichungen dieses Bereichs hinreichend informiert ist. Wer in Einzelfällen an Veröffentlichungen aktiv beteiligt war, meldet dies, sofern die Aufnahmen inhaltlich in seinen Bereich fallen, der Geschäftsstelle und verliert für diese Aufnahme sein Stimmrecht. Meldepflicht besteht auch bei Übernahme einer Mitarbeit am Echo-Preis der Deutschen Phonoakademie. Jeder Juror betreut einen bis maximal drei Bereiche. Jeder Bereich soll mit fünf Juroren besetzt sein. Die Tätigkeit als Juror schließt die Pflicht ein, regelmäßig, pünktlich und sachgerecht zu den vorgesehenen Terminen seine Nominierungen bzw. Bewertungen einzusenden und sich für die Mitarbeit im Jahresausschuss zur Verfügung zu halten. Ein Mitglied, das gegen diese Bestimmungen verstößt, kann vom Vorstand mit sofortiger Wirkung von der Arbeit suspendiert werden, bis die nächste Mitgliederversammlung über einen Ausschluss entscheidet. Wer binnen zwölf Monaten die acht Abgabetermine dreimal nicht einhält, verliert die aktive Mitgliedschaft. 2. JahresausschussDer Jahresausschuss setzt sich laut Satzung aus dem Vorsitzenden und acht Juroren zusammen, die zu gleichen Teilen „Klassik“ und Popmusik (inkl. Jazz, Weltmusik, Hörbücher, Jugendproduktionen etc.) repräsentieren sollen. Er ermittelt die Jahrespreise und Ehrenurkunden. Die Mitwirkung im Jahresausschuss umfasst die Teilnahme an einem gemeinsamen, der Preisfindung dienenden Treffen etwa drei Monate vor der Preisverleihung. 3. AuszeichnungenDie Auszeichnung künstlerisch und aufnahmetechnisch hervorragender Veröffentlichungen erfolgt auf zwei Ebenen:
3.1. Die BestenlisteZur Ermittlung der Bestenliste benennt jeder Juror bis zum 5. Dezember, 5. März, 5. Juni, und 5. September jeweils bis zu fünf ihm herausragend erscheinende Neuveröffentlichungen des in Deutschland vertriebenen Repertoires der vorangegangenen drei Monate (Anfang September bis 5. Dezember; Anfang Dezember bis 5. März; Anfang März bis 5. Juni; Anfang Juni bis 5. September). Dabei sind jeweils Interpretation, künstlerische Qualität, Repertoirewert, Präsentation und Klangqualität zu berücksichtigen. Aus diesen Nominierungen stellen die Referenten für jeden Bereich Listen zusammen, deren Titel von den Juroren in einem zweiten Durchgang nach einem von 0 bis 10 reichenden Punktesystem bewertet werden, bei dem eine „5“ durchschnittliche Qualität, eine „10“ exzeptionelle Qualität in jeder Hinsicht bedeutet. Der jeweils innerhalb einer Jury höchstplatzierte Titel wird in die Bestenliste aufgenommen, sofern er mindestens 39 Punkte erreicht. Gegebenenfalls entscheidet bei Punktgleichheiten zwischen zwei oder mehreren Titeln eine Stichwahl über die Aufnahme in die Bestenliste. Einschränkungen Sollten nur 4 Bewertungen gemeldet werden, wird eine fiktive, auf 5 Bewertungen hochgerechnete Gesamtbewertung errechnet. Bei weniger als 4 Bewertungen bleibt der Titel unberücksichtigt. Bereiche der Bestenliste Die Neuveröffentlichungen werden folgenden Bereichen zugeteilt, die von den Einzeljurys bewertet werden: 1. Orchestermusik 3.2. Jahrespreise und EhrenurkundenJährlich einmal verleiht die Jury Jahrespreise in maximal zehn zumeist spartenübergreifenden Kategorien, die vom Jahresausschuss festgelegt werden. Etwa vier Monate vor der Preisverleihung sendet jeder Juror zu einem Stichtag kurz begründete Vorschläge ein. Aus den Einsendungen wird eine Liste der mindestens von drei Juroren vorgeschlagenen Produktionen zusammengestellt. Sollten in einigen Jurybereichen nicht mindestens dreimal nominierte Produktionen zusammenkommen, können in diesen Jurybereichen auch lediglich zweimal nominierte Produktionen in die Liste aufgenommen werden. Jedes Mitglied des Jahresausschusses kann zusätzlich eine Aufnahme nominieren, die in jedem Fall bei der Schlussbewertung zur Diskussion stehen muss. Aus diesem Angebot ermittelt der Jahresausschuss in mündlicher Beratung die Preisträger. Bei der Veröffentlichung der Jahrespreise und Ehrenurkunden werden die Gründe der Zuerkennung genannt. Bonn, im Dezember 2009
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