Regeln

Preis der deutschen Schallplattenkritik e.V.

Durchführungsbestimmungen 2010

Der Preis der deutschen Schallplattenkritik wurde in der jetzigen Form 1980 von einer Gruppe von Schallplattenkritikern gegründet, die sich im Dezember 1988 zu einem unabhängigen eingetragenen Verein zusammenschlossen; er knüpft an die Tradition des gleichnamigen ersten deutschen Schallplattenpreises an, der im Jahre 1963 von dem Bielefelder Verleger Richard Kaselowsky gestiftet wurde.

Aufgabe des Preises ist es, die Öffentlichkeit auf herausragende Aufnahmen des Tonträger- und Bildtonträgerangebots aufmerksam zu machen. Die Preisfindung obliegt einer Jury in deutscher Sprache publizierender Fachleute der Schallplattenkritik; sie wird direkt oder indirekt vorgenommen, nämlich durch die Jury oder ihren Jahresausschuss. Die Modalitäten der Preisfindung sind in den nachfolgenden Durchführungsbestimmungen festgelegt.

1. Jury

Die Voraussetzungen für die Mitwirkung in der Jury des Preises der deutschen Schallplattenkritik sind in der Satzung festgelegt. Juror für einen bestimmten Bereich kann nur sein, wer über die Veröffentlichungen dieses Bereichs hinreichend informiert ist. Wer in Einzelfällen an Veröffentlichungen aktiv beteiligt war, meldet dies, sofern die Aufnahmen inhaltlich in seinen Bereich fallen, der Geschäftsstelle und verliert für diese Aufnahme sein Stimmrecht. Meldepflicht besteht auch bei Übernahme einer Mitarbeit am Echo-Preis der Deutschen Phonoakademie. 

Jeder Juror betreut einen bis maximal zwei Bereiche. Jeder Bereich soll mit fünf Juroren besetzt sein. Die Tätigkeit als Juror schließt die Pflicht ein, regelmäßig, pünktlich und sachgerecht zu den vorgesehenen Terminen seine Nominierungen bzw. Bewertungen einzusenden und sich für die Mitarbeit im Jahresausschuss zur Verfügung zu halten. Ein Mitglied, das gegen diese Bestimmungen verstößt, kann vom Vorstand mit sofortiger Wirkung von der Arbeit suspendiert werden, bis die nächste Mitgliederversammlung über einen Ausschluss entscheidet. Wer binnen zwölf Monaten die acht Abgabetermine dreimal nicht einhält, verliert die aktive Mitgliedschaft.

2. Jahresausschuss

Der Jahresausschuss setzt sich laut Satzung aus dem Vorsitzenden und acht Juroren zusammen, die zu gleichen Teilen "Klassik" und Popmusik (inkl. Jazz, Weltmusik, Hörbücher, Jugendproduktionen etc.) repräsentieren sollen. Er ermittelt die Jahrespreise und Ehrenurkunden. Die Mitwirkung im Jahresausschuss umfasst die Teilnahme an einem gemeinsamen, der Preisfindung dienenden Treffen etwa drei Monate vor der Preisverleihung.

3. Auszeichnungen

Die Auszeichnung künstlerisch und aufnahmetechnisch hervorragender Veröffentlichungen erfolgt auf zwei Ebenen:

  • durch die vierteljährlichen Bestenlisten

    Sie fassen Veröffentlichungen auf Tonträgern zusammen, die von den Jurys als herausragend erachtet werden. Die Aufnahme in die Bestenliste ergibt sich aus der Nominierung durch die zuständigen Juroren.
     
  • durch die Jahrespreise und Ehrenurkunden

    Diese werden auf der Basis von Jurorenvorschlägen durch den Jahresausschuss ermittelt, der zusätzlich an Persönlichkeiten, die sich durch ihre Arbeit um die Schallplatte herausragend verdient gemacht haben, Ehrenurkunden vergeben kann.

3.1. Die Bestenliste

Zur Ermittlung der Bestenliste benennt jeder Juror bis zum 5. Dezember, 5. März, 5. Juni, und 5. September jeweils höchstens drei herausragend erscheinende, d.h von ihm mit 8 - 10 Punkten einzuschätzende Neuveröffentlichungen des in Deutschland vertriebenen Repertoires der vorangegangenen drei Monate (Anfang September bis 5. Dezember; Anfang Dezember bis 5. März; Anfang März bis 5. Juni; Anfang Juni bis 5. September). Jedes Jurymitglied vergibt Bewertungen von 10 und 9 Punkten nur einmal. Dabei sind jeweils Interpretation, künstlerische Qualität, Repertoirewert, Präsentation und Klangqualität zu berücksichtigen. Aus diesen Nominierungen stellen die Referenten für jeden Bereich Listen zusammen, deren Titel von den Juroren in einem zweiten Durchgang nach einem von 0 bis 10 reichenden Punktesystem bewertet werden, bei dem eine "5" durchschnittliche Qualität, eine "10" exzeptionelle Qualität in jeder Hinsicht bedeutet. Der jeweils innerhalb einer Jury höchstplatzierte Titel wird in die Bestenliste aufgenommen, sofern er mindestens 41 Punkte erreicht. Bei Punktgleichheiten zwischen mehreren Titeln entscheidet eine Stichwahl über die Aufnahme in die Bestenliste.

Einschränkungen

Sollten nur 4 Bewertungen gemeldet werden, wird eine fiktive, auf 5 Bewertungen hochgerechnete Gesamtbewertung errechnet. Bei weniger als 4 Bewertungen bleibt der Titel unberücksichtigt.

Bereiche der Bestenliste

Die Neuveröffentlichungen werden folgenden Bereichen zugeteilt, die von den Einzeljurys bewertet werden:

1. Orchestermusik
2. Konzerte
3. Kammermusik
4. Klaviermusik
5. Cembalo- und Orgelmusik
6. Oper I (bis einschließlich Mozart; CD und DVD)
7. Oper II (ab Beethoven inkl. Operette, Musical u. Ballett; CD/DVD)
8. Chorwerke mit und ohne Orchester
9. Alte Musik vokal/instrumental (außer Oper)
10. Klassisches Lied und Vokalrecital
11. Historische Aufnahmen Klassik
12. Zeitgenössische Musik
13. Filmmusik (auch historische Aufnahmen, CD und DVD)
14. Wort und Kabarett
15. Pop- und Rockmusik
16. Independent
17. Nu & Extreme
18. Lieder und Songs
19. Folk und Folklore
20. Traditionelle ethnische Musik
21. Weltmusik
22. Jazz I (traditionell & Mainstream)
23. Jazz II (modern, zeitgenössisch)
24. Blues und Bluesverwandtes
25. Black Music
26. Kinder- und Jugendaufnahmen (CD und DVD)
27. DVD E-Musik: Konzerte & Dokumentationen
28. DVD U-Musik, Jazz etc.: Konzerte & Dokumentationen
29. Grenzgänge (CD und DVD)

3.2. Jahrespreise und Ehrenurkunden

Jährlich einmal verleiht die Jury Jahrespreise in maximal zehn zumeist spartenübergreifenden Kategorien, die vom Jahresausschuss festgelegt werden. Etwa vier Monate vor der Preisverleihung sendet jeder Juror zu einem Stichtag kurz begründete Vorschläge ein. Aus den Einsendungen wird eine Liste der mindestens von drei Juroren vorgeschlagenen Produktionen zusammengestellt. Sollten in einigen Jurybereichen nicht mindestens dreimal nominierte Produktionen zusammenkommen, können in diesen Jurybereichen auch lediglich zweimal nominierte Produktionen in die Liste aufgenommen werden.

Jedes Mitglied des Jahresausschusses kann zusätzlich eine Aufnahme nominieren, die in jedem Fall bei der Schlussbewertung zur Diskussion stehen muss. Aus diesem Angebot ermittelt der Jahresausschuss in mündlicher Beratung die Preisträger. Bei der Veröffentlichung der Jahrespreise und Ehrenurkunden werden die Gründe der Zuerkennung genannt.

Bonn, im Mai 2010

 

Termine 2010/2011
Bestenliste Nr.: Nominierung bis: Bewertung bis: Veröffentlichung:
1/2010 5. Dezember 5. Januar 15. Februar
2/2010 5. März 5. April 15. Mai
3/2010 5. Juni 5. Juli 15. August
4/2010 5. September 5. Oktober 15. November
1/2011 5. Dezember 5. Januar 2011 15. Februar 2011
 

Bestenlisten  Jahrespreise  
Jury  Kontakt  Links 
Selbstportrait,   Suchen  Home